AGB für telc-Prüfungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für telc-Prüfungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für telc-Prüfungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die verbindlichen Regeln, die zwischen
Akademische Bildungsplattform e.V. und für Sie, als Teilnehmende an einer Prüfung gelten.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle telc-Sprachprüfungen, die durch die Akademische Bildungsplattform e.V. (im Folgenden „Prüfungszentrum“) organisiert und durchgeführt werden.
Sie gelten für alle Personen, die sich zu einer telc-Prüfung beim Prüfungszentrum anmelden.
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Prüfungsordnung der telc gGmbH in jeweils gültiger Fassung.
Mit der Anmeldung zur Prüfung erkennen die Teilnehmenden diese AGB an.
§ 2 Informationen zu Prüfungen und Anmeldung
Informationen zu den angebotenen Prüfungen werden auf der Website des Prüfungszentrums oder durch Mitarbeitende des Prüfungszentrums bereitgestellt.
B1- und B2-Prüfungen werden standardmäßig als telc Deutsch B1 bzw. telc Deutsch B2 Allgemein und C1-Prüfungen als telc C1 Allgemein und telc C1 Hochschule angeboten.
Sollten Teilnehmende stattdessen eine andere telc-Prüfung (z. B. telc Deutsch B1/B2 Beruf, telc C1 Beruf oder eine Prüfung der G.A.S.T.) wünschen, muss dies vor der Anmeldung ausdrücklich mitgeteilt werden.
Bei eigenständigen Online-Anmeldungen sind die Teilnehmenden selbst dafür verantwortlich, die richtige Prüfung auszuwählen.
§ 3 Prüfungsgebühren und Zahlung
Bei Anmeldung im Büro erfolgt die Zahlung in bar.
Bei Online-Anmeldungen kann die Zahlung über die angebotenen elektronischen Zahlungsmethoden erfolgen.
Eine Stornierung der Prüfungsanmeldung ist bis spätestens 15 Tage vor dem Prüfungstermin möglich. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro erhoben.
Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen zur Prüfung wird die volle Prüfungsgebühr fällig. Den Teilnehmenden bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass dem Prüfungszentrum kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang der Erklärung beim Prüfungszentrum.
§ 4 Krankheit und Terminverschiebung
Kann eine angemeldete Person aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen, besteht die Möglichkeit, den Prüfungstermin einmalig zu verschieben.
Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines ärztlichen Attests.
Das Attest muss spätestens innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Prüfungstermin beim Prüfungszentrum eingereicht werden.
Für die Terminverschiebung wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro erhoben.
Ein Anspruch auf weitere Terminverschiebungen besteht nicht.
§ 5 Datenschutz
Personenbezogene Daten der Teilnehmenden werden ausschließlich zum Zweck der Organisation, Durchführung und Auswertung der Prüfung verarbeitet.
Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Die Daten werden im erforderlichen Umfang an die telc gGmbH weitergegeben.
Prüfungsunterlagen sowie relevante Dokumente können aus organisatorischen Gründen für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr archiviert werden.
Am Prüfungstag unterschreiben die Teilnehmenden eine Anwesenheitsliste. Diese dient der Dokumentation der Prüfungsteilnahme und wird ebenfalls für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr aufbewahrt.
Die Identität der Teilnehmenden wird am Prüfungstag anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises überprüft.
Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass ihr Vorname sowie der Anfangsbuchstabe ihres Nachnamens zum Zweck der organisatorischen Durchführung der mündlichen Prüfung in einer Teilnehmerliste aufgeführt werden.
Diese Liste wird ausschließlich am Prüfungstag im unmittelbaren Bereich der Prüfungsräume ausgehängt und dient ausschließlich der Information der Prüfungsteilnehmenden über Prüfungszeiten und Prüfungspartner. Nach Abschluss der mündlichen Prüfungen wird die Liste entfernt.
§ 6 Prüfungstag und Identitätskontrolle
Alle Teilnehmenden müssen sich am Prüfungstag mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen.
Ohne gültigen Lichtbildausweis ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich.
Teilnehmende mit einer Fiktionsbescheinigung müssen zusätzlich ihren Reisepass vorlegen.
Teilnehmende, die verspätet zur Prüfung erscheinen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden, sofern der ordnungsgemäße Ablauf der Prüfung dadurch beeinträchtigt wird. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Prüfungsgebühr.
Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung können organisatorische Maßnahmen zur Identitätskontrolle und zur Verhinderung von Täuschungsversuchen ergriffen werden.
Während der Prüfungszeit dürfen sich ausschließlich Prüfungsteilnehmende sowie autorisiertes Personal im Prüfungsgebäude aufhalten.
§ 7 Vorbereitung auf die Prüfung
Vor Beginn der Prüfung sind alle persönlichen Gegenstände in den dafür vorgesehenen Ablagebereichen abzulegen.
In den Prüfungsraum dürfen nur die für die Prüfung zugelassenen Materialien mitgenommen werden.
Die genauen Regelungen ergeben sich aus der Prüfungsordnung der telc gGmbH.
§ 8 Ablauf der Prüfung
Der Ablauf der Prüfung richtet sich nach den Richtlinien und Modelltests der telc gGmbH.
Vor Beginn der Prüfung werden die Teilnehmenden über den Ablauf sowie über die Prüfungsregeln informiert.
Die Reihenfolge der mündlichen Prüfung wird aus organisatorischen Gründen durch das Prüfungszentrum festgelegt.
In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Schwangerschaft oder gesundheitliche Gründe) kann eine frühere Prüfungszeit ermöglicht werden, sofern dies vor Prüfungsbeginn mitgeteilt wird.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Sollten Teilnehmende nach der schriftlichen Prüfung nicht am mündlichen Teil teilnehmen, kann dieser zu einem späteren Termin abgelegt werden. Hierfür ist jedoch eine erneute Anmeldung erforderlich. Die Gebühren der versäumten mündlichen Prüfung werden nicht zurückerstattet.
Sollte eine Prüfung aus organisatorischen, technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen unterbrochen oder verschoben werden müssen, entscheidet das Prüfungszentrum in Abstimmung mit der telc gGmbH über das weitere Vorgehen.
§ 9 Täuschungsversuche
Täuschungsversuche führen zum sofortigen Ausschluss von der Prüfung.
Der Vorfall wird im Prüfungsprotokoll dokumentiert und an die telc gGmbH gemeldet.
Teilnehmende, die wegen eines Täuschungsversuchs von der Prüfung ausgeschlossen werden, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der Prüfungsgebühr.
Täuschungsversuche können darüber hinaus dazu führen, dass Teilnehmende von zukünftigen Prüfungen beim Prüfungszentrum ausgeschlossen werden.
Die Entscheidung über die Bewertung oder Annullierung einer Prüfung liegt ausschließlich bei der telc gGmbH.
§ 10 Zustellung der Prüfungsergebnisse
Die Prüfungsergebnisse und Zertifikate werden nach Abschluss der Bewertung per Post versandt.
Für Versand und Bearbeitung wird eine Gebühr von 5 Euro erhoben.
Das Prüfungszentrum übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Verluste, die durch den Versanddienstleister entstehen.
Alternativ können Ergebnisse oder Zertifikate nach vorheriger Absprache im Büro abgeholt werden.
§ 11 Ergänzende AGB und Prüfungsordnung der telc gGmbH
Zusätzlich gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Prüfungsordnung der telc gGmbH.
Die entsprechenden Regelungen können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.telc.net/agb.html
§ 12 Sicherheitsbestimmungen
Der Zutritt zu den Prüfungsräumen ist ausschließlich registrierten Teilnehmenden gestattet.
Den Anweisungen des Prüfungspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
Das Prüfungszentrum übt während der Prüfung das Hausrecht aus.
Bei Verstößen gegen die Prüfungsordnung oder gegen Anweisungen des Prüfungspersonals kann ein Ausschluss von der Prüfung erfolgen.
In Notfällen (z. B. Feueralarm) sind die ausgewiesenen Fluchtwege zu nutzen und den Sicherheitsanweisungen zu folgen.
§ 13 Hausordnung
Im gesamten Prüfungsgebäude sind das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol oder Drogen untersagt.
Die Nutzung von Mobiltelefonen während der Prüfung ist nicht gestattet.
Das Inventar des Prüfungsortes ist pfleglich zu behandeln. Für die verursachten Schäden haften die Teilnehmenden.
Das Prüfungszentrum übernimmt keine Haftung für verlorene oder gestohlene Gegenstände.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt als vereinbart eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 15 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Kassel, soweit gesetzlich zulässig.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
