AGB für Sprachkurse

AGB für Sprachkurse

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Integrationskurse und Sprachkurse im Akademische Bildungsplattform e. V. (abp e.V.)

1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen regeln die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Teilnehmern von Integrationskursen nach §43 der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (IntV) des Akademische Bildungsplattform e.V. (im Folgenden auch kurz „abp e.V.“ genannt). Die im Folgenden gewählte männliche Darstellungsform dient lediglich der Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit; männliche und weibliche Personen sind selbstverständlich gleichermaßen gemeint. Wir bitten um Ihr Verständnis.

2 Vertragsgegenstand

Integrationskursen nach §43 IntV umfassen u.a.: Durchführung der Sprach- und Orientierungskurse, Exkursionen und Praktika sowie die Abnahme der Abschlusstests.

2.1 Kursablauf Für den jeweiligen Integrationskurs sind die erforderlichen Vorkenntnisse und Ziele bzw. Inhalte festgelegt. abp e.V. behält sich vor, in Abstimmung mit dem BAMF, Änderungen im Kursablaufplan vorzunehmen. Der Teilnehmer erhält i.d.R. bei Kursbeginn eine Modul- und Kostenaufstellung. Es gelten die mit dem BAMF festgelegten Unterrichts- und Anwesenheitszeiten. Darüberhinausgehende Regelungen können regional an den abp e.V.-Standorten mit den abp e.V.-Mitarbeitern vereinbart werden. Am Ende des Sprachkurses und des Orientierungskurses sind Abschlusstests vorgesehen. Es gilt die jeweils gültige Prüfungsordnung nach §17 Abs.1 Nr.1 und 2 der IntV, entsprechend dieser erhält der Teilnehmer nach erfolgreichem Abschluss ein „Zertifikat Integrationskurs“ des BAMF, mindestens jedoch eine Teilnahmebestätigung.

2.2 Arbeitsmittel
abp e.V. stellt den Teilnehmern für die Dauer des Kurses keine kursbegleitenden Lernmittel zur Verfügung. Kosten und Besorgung kursbegleitender Lernmittel sind von dem Teilnehmer selbst zu tragen.

2.3 Anmeldung und Vertragsabschluss Jede Person, welche Zugangsvoraussetzungen nach §4 Abs. 1 Satz 1 IntV erfüllt, kann sich bei abp e.V. zu einem Integrationskurs anmelden. Der Teilnehmer ist mit Zugang des unterzeichneten Teilnahmevertrages in Schriftform bei abp e.V. angemeldet.

2.4 Die zur Anmeldung abgefragten Daten werden zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Vertragserfüllung verwendet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Abfrage Ihrer Festnetz- bzw. Mobilfunknummer und Ihrer E-Mail-Adresse erfolgt in unserem berechtigten Interesse, Sie bei Kursänderungen unmittelbar kontaktieren zu können. Rechtsgrundlage ist in diesen Fällen Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Wenn Sie uns diese Daten nicht zur Verfügung stellen, können wir Sie ggf. nicht rechtzeitig erreichen. Durch Angabe von IBAN, Name und Vorname des Kontoinhabers können Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen. Sämtliche von Ihnen bereitgestellten Daten werden elektronisch gespeichert. Die hierdurch entstehenden Datenbanken und Anwendungen können durch von uns beauftragte IT-Dienstleister betreut werden.

2.5 Wir geben Ihren Namen, Adresse, E-Mail-Adresse und – soweit angegeben – Telefonnummer, an den jeweiligen Kursleiter zur Vorbereitung und Durchführung des Kurses weiter. Dies umfasst auch die Kontaktaufnahme bei Änderungen. Für die Teilnahme an zertifizierten Prüfungen (z.B. Telc-Sprachprüfungen, sowie LiD-Prüfungen) leiten wir die hierzu erforderlichen Daten (z. B. Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Nationalität, Muttersprache, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail) an die Prüfungsinstitute weiter. Diese Übermittlungen dienen der Vertragserfüllung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Für die Teilnahme an Integrationskursen müssen wir Ihren Namen und erforderliche Kontaktdaten (z. B. Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Nationalität, Muttersprache, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail) an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (kurz „BAMF“) weitergeben. Rechtsgrundlage hierfür ist § 88 a Abs. 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz. Ferner kann bei Landesmittelkursen und solchen, welche durch die Agentur für Arbeit gefördert werden, eine Übermittlung an Behörden erforderlich sein. Diese Übermittlungen beruhen auf einer rechtlichen Verpflichtung. Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Daten an diese Behörden ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO in Verbindung mit den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften, die die Übermittlung vorsehen.

3 Gebühren / Abtretungserklärung

Soweit der Teilnehmer Gebührenansprüche gegen einen Kostenträger an abp e.V. abgetreten hat, ist er in Höhe dieses Anspruchs von der Zahlung entbunden. Der Teilnehmer übergibt den entsprechenden Berechtigungsschein des Kostenträgers an abp e.V.-Standort.

4 Rücktritt und Kündigung

4.1 Rücktritt und Kündigung durch den Teilnehmer Rücktritte und Kündigungen bedürfen immer der Schriftform. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Kündigung. Ein Rücktritt von Teilnahmeverträgen kann bis zum letzten Werktag vor Beginn der Maßnahme im Einvernehmen mit dem Kostenträger erfolgen. Für den Teilnehmer ist in diesem Fall der Rücktritt gebührenfrei. Bei Arbeitsaufnahme kann der Teilnehmer jederzeit kündigen. Ebenso unberührt bleibt das gesetzliche Recht des Teilnehmers zur außerordentlichen Kündigung.

4.2 Rücktritt und Kündigung durch abp e.V.

abp e.V. behält sich vor, den Kurs vor Kursstart räumlich und/oder zeitlich in Abstimmung mit BAMF zu verlegen. In Fällen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Brände, Unfälle, Terrorereignisse) ist abp e.V. darüber hinaus berechtigt, den Kurs ganz abzusagen. abp e.V. kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer des abp e.V. die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Tatsachen, die an sich einen solchen wichtigen Grund darstellen können, sind u.a.:

• unrichtige Angaben zur Person

• mangelnde Leistungsbereitschaft oder Mitarbeit

• häufige unentschuldigte Abwesenheit

• grobe Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

oder die mitgeltende Hausordnung

• erhebliche Gebührenrückstände

• grobes Fehlverhalten des Teilnehmers gegenüber anderen

Teilnehmern bzw. gegenüber den abp e.V.-Mitarbeitern

• Missachtung von Trainerweisungen.

Bevor eine Kündigung aufgrund von Fehlverhalten ausgesprochen wird, stellt abp e.V. eine schriftliche Abmahnung aus. Eine Abmahnung ist aber entbehrlich, wenn der Teilnehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass sein Fehlverhalten von abp e.V. nicht geduldet werden würde.

5 Mitwirkungspflichten

Der Teilnehmer ist verpflichtet, während der Unterrichtszeiten engagiert und aktiv mitzuarbeiten. Die Anwesenheit des Teilnehmers wird schriftlich dokumentiert. Abwesenheit ist in jedem Fall mit Begründung dem zuständigen abp e.V.-Standort umgehend mitzuteilen. Es gelten ausschließlich die vom Kostenträger zugelassenen Entschuldigungsgründe. abp e.V. ist verpflichtet, Fehlzeiten dem jeweiligen Kostenträger mitzuteilen. Der Fehlzeitenkatalog kann beim Kursleiter und/oder Verwaltung eingesehen werden. Jeder Krankheitstag ist mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag zu belegen. Diese muss dem Standort spätestens an dem darauffolgenden Werktag zugehen.

6 Haftung und Schutz

6.1 Haftung

abp e.V. haftet für das Abhandenkommen oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände und Daten nur dann, wenn ihr eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung etwa ihr obliegender Bewachungs- oder Obhutspflichten vorzuwerfen ist abp e.V. haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung abp e.V. oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Sie haftet auch für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung abp e.V. oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus ist die Haftung des abp e.V. ausgeschlossen. Der Teilnehmer stellt abp e.V. schon jetzt von der Haftung gegenüber Dritten frei, die dadurch entsteht, dass der Teilnehmer schuldhaft eine Pflicht aus diesem Vertrag verletzt hat.

6.2 Diebstahl

abp e.V. behält sich vor jeden Diebstahl fremden Eigentums juristisch zu verfolgen.

6.3 Urheberrecht

Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Beachtung bestehender Urheberrechte und verwandter Schutzrechte. Die von abp e.V. bereitgestellten Unterrichtsmaterialien dürfen nur für Unterrichtszwecke eingesetzt werden. Alle Video-, Ton- und Bildrechte liegen bei abp e.V. Der Teilnehmer stellt abp e.V. von Ansprüchen Dritter frei, die von diesen aufgrund der Nichtbeachtung der vorliegenden Vereinbarung geltend gemacht werden.

7 Technik

Der Teilnehmer verpflichtet sich zum pfleglichen Umgang mit der von abp e.V. zur Verfügung gestellten technischen Ausstattung. Die vorhandene Hard- und Software darf nicht für Zwecke genutzt werden, die im Widerspruch zu allgemein gültigen Rechtsvorschriften stehen. Kopieren, Bearbeiten oder Löschen fremder Daten ist nicht erlaubt. In diesem Sinne strafrechtlich relevante Handlungen werden zur Anzeige gebracht. Das Entfernen und Austauschen von abp e.V.-Hardware, eigenmächtige Eingriffe in die Hard- und Softwarekonfiguration sowie sonstige Beeinträchtigungen der Server und Netzwerke sind zu unterlassen. Defekte an Hard- und Software sowie der Zugriff durch unbefugte Dritte sind unmittelbar einem abp e.V.-Mitarbeiter zu melden. Das Speichern von privaten Daten, Spielen, Filmen, Musik etc. auf den Netzlaufwerken oder Lernplatz-PCs ist nicht gestattet. Die Installation von Software (auch kostenloser) ist zu unterlassen. Der Teilnehmer darf den am abp e.V.-Standort zur Verfügung gestellten Internetzugang während der Unterrichtszeiten ausschließlich zu Unterrichtszwecken benutzen. Die Bereitstellung des Internet-Anschlusses stellt eine freiwillige Leistung von abp e.V. dar. abp e.V. behält sich vor, Teilnehmer von der Nutzung des Internetanschlusses auszuschließen.

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