Allgemeine Geschäftsbedingungen für telc-Prüfungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für telc-Prüfungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die verbindlichen Regeln, die zwischen
Akademische Bildungsplattform e.V. und für Sie, als Teilnehmende an einer Prüfung gelten.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle telc-Prüfungen, die durch die Akademische Bildungsplattform e.V. organisiert und durchgeführt werden.
- Sie gelten für Prüfungsteilnehmende, die sich zur Teilnahme an einer telc-Prüfung anmelden.
- Die AGB der telc gGmbH, die unter https://www.telc.net/agb.html einzusehen sind, finden ergänzend Anwendung.
§ 2 Kosten & Gebühren
- Die Prüfungsgebühr ist vorab in voller Höhe und in bar oder auf einem anderen vereinbarten Weg zu bezahlen.
- Eine Stornierung der Prüfung ist bis 15 Tage vor dem Prüfungstermin möglich. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro erhoben.
- Ab 15 Tage vor der Prüfung ist ein Rücktritt nicht mehr möglich, und die Prüfungsgebühr wird nicht erstattet.
§ 3 Krankheit und Verschiebung
- Wird die Teilnahme aufgrund einer Krankheit verhindert, kann die Prüfung einmalig verschoben werden, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird.
- Das Attest muss spätestens 48 Stunden nach dem ursprünglichen Prüfungstermin eingereicht werden.
- Für die Verschiebung wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro erhoben.
- Die Verschiebung ist nur einmalig möglich, und der Teilnehmer hat kein Recht auf eine zweite Verschiebung.
- Das ärztliche Attest muss ausschließlich auf den Namen der zur Prüfung angemeldeten Person ausgestellt sein.
- Kein anderer Grund außer dem Gesundheitszustand rechtfertigt eine Verschiebung der Prüfung.
- Ein Prüfungsteilnehmender, der für eine im laufenden Kalenderjahr geplante Prüfung angemeldet ist, kann die Prüfung nicht auf das nächste Kalenderjahr verschieben. (ohne Dezember)
§ 4 Datenschutz und Archivierung
- Die Akademische Bildungsplattform e.V. erklärt ausdrücklich, dass personenbezogene Daten ausschließlich für die Organisation, Durchführung und Bewertung der Prüfung verwendet und nur an die telc gGmbH weitergegeben werden.
- Prüfungsergebnisse und Zertifikate werden in Kopie für einen Zeitraum von ein Jahr archiviert und können bei Bedarf digital gespeichert werden.
- Die Teilnehmenden müssen sich am Prüfungstag, die vorbereitete Namensliste unterschreiben. Diese Liste wird ebenfalls für ein Jahr lang aufbewahrt.
- Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Teilnehmers oder der Teilnehmerin wird angefertigt und für ein Jahr archiviert.
§ 5 Prüfungstag und Identitätskontrolle
- Falls die Teilnehmer mit ihrem eigenen Fahrzeug kommen, sollten sie im Voraus planen, wo sie parken und wie lange sie einen Parkplatz benötigen.
- Am Prüfungstag müssen sich alle Teilnehmenden mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis ausweisen.
- Personen, die mit einer Fiktionsbescheinigung kommen, müssen auch ihren Reisepass mitbringen.
- Die Identitätskontrolle kann durch Kameraüberwachung unterstützt werden, um eine ordnungsgemäße Durchführung zu gewährleisten.
- Sollte festgestellt werden, dass anstelle der prüfungspflichtigen Person jemand anderes an der Prüfung teilnimmt, ist unsere Institution berechtigt, die Polizei zu informieren und die erforderlichen administrativen Schritte einzuleiten.
- Die Namen der Teilnehmenden werden auf ein Blatt Papier geschrieben und zur besseren Organisation der mündlichen Gruppenprüfung sichtbar platziert.
- Während der Prüfungszeit dürfen sich ausschließlich Prüfungsteilnehmer: innen im Gebäude aufhalten.
§ 6 Vor der Prüfung
- Die Teilnehmer legen alle Gegenstände, die sie bei sich tragen, in die zuvor vorbereiteten Boxen und übergeben diese an die zuständige Person.
- Die Teilnehmer dürfen nur Materialien mitnehmen, deren Nutzung während der Prüfung erlaubt ist.
§ 7 Prüfungsablauf
- Der Ablauf der Prüfung, einschließlich der zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben, entspricht den Richtlinien und Modelltests der telc gGmbH.
- Vor der Prüfung wird der Prüfungsablauf durch Präsentationen erklärt. Die Teilnehmer sollten aufmerksam zuhören und während der Prüfung jedem einzelnen Schritt folgen.
- Die Gruppeneinteilung richtet sich nach der Entfernung zur Stadt Kassel (von weit nach nah).
- Teilnehmer, die früher an der mündlichen Prüfung teilnehmen möchten, können dies nur tun, wenn sie die anderen Teilnehmer überzeugen.
- Die Prüfungen bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Wenn ein Teilnehmer:in nach der schriftlichen Prüfung nicht am mündlichen Teil teilnehmen möchte oder sich unwohl fühlt, liegt dies in seiner Verantwortung. Bei einer späteren Teilnahme ist die Gebühr für den entsprechenden Prüfungsteil erneut zu entrichten.
§ 8 Täuschungsversuche
- Verstöße gegen die Prüfungsordnung, insbesondere Täuschungsversuche oder der Einsatz unerlaubter Hilfsmittel, führen zum sofortigen Ausschluss von der Prüfung. In diesem Fall wird die Prüfung als “nicht bestanden” gewertet. Dies wird dem telc gGmbH mitgeteilt.
- Personen, die beim Versuch des Betrugs erwischt werden, werden aus dem Raum verwiesen, dürfen nicht erneut an der Prüfung teilnehmen und müssen das Gebäude unverzüglich verlassen.
- In solchen Fällen liegt die volle Verantwortung ausschließlich bei dem Prüfungsteilnehmer, der den Betrugsversuch unternommen hat.
- Nach der Prüfung durchgeführte Kontrollen, bei denen Täuschungsversuche festgestellt werden, gelten ebenfalls als Gründe für die Annullierung der Prüfung.
§ 9 Zustellung der Prüfungsergebnisse
- Die persönlichen Daten des Teilnehmers werden sowohl bei der Prüfungsanmeldung als auch am Prüfungstag überprüft, um Fehler so gering wie möglich zu halten. Für Fehler im Ergebnis oder in der Zertifikatsausstellung, wie Schreibfehler oder falsche Angaben, die aufgrund eines Fehlers des Teilnehmers entstehen, trägt der Prüfungsteilnehmer selbst die Verantwortung.
- Die Prüfungsergebnisse und Zertifikate werden schriftlich per Post an die Teilnehmenden versandt.
- Für den Versand der Ergebnisse fällt eine Bearbeitungs- und Versandgebühr in Höhe von 5 Euro an. Diese Gebühr wird im Rahmen der Prüfungsanmeldung erhoben.
- Für die Rücksendung von Postsendungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Auf Wunsch kann die Post im Büro abgeholt oder gegen eine Gebühr von 5 Euro nachgesandt werden.
- Die Akademische Bildungsplattform e.V. übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Verluste, die durch den Versanddienstleister verursacht werden.
§ 10 Ergänzende AGB und Prüfungsordnung der telc gGmbH
- Zusätzlich gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Prüfungsordnung der telc gGmbH.
- Die entsprechenden Regelungen sind unter folgendem Link einzusehen: https://www.telc.net/agb.html.
- Die §§ 7, 15 und 16 der telc-Prüfungsordnung sind von den Teilnehmenden zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 12 Gerichtsstand
- Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Gerichtsstand der Sitz der Akademischen Bildungsplattform e.V.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 13 Sicherheitsbestimmungen
- Der Zutritt zum Prüfungsraum ist nur den registrierten Teilnehmer/innen gestattet.
- Die Teilnehmer/innen müssen den Anweisungen des Prüfungspersonals jederzeit Folge leisten.
- In Notfällen (z. B. Feueralarm) sind die ausgewiesenen Fluchtwege zu nutzen und den Sicherheitsanweisungen zu folgen.
- Das Mitbringen von Gegenständen, die die Sicherheit anderer gefährden könnten, ist untersagt.
§ 14 Hausordnung
- Das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol oder Drogen im gesamten Prüfungsgebäude ist streng untersagt.
- Die Teilnehmer/innen haben sich während der Prüfung ruhig zu verhalten und andere nicht zu stören.
- Das Inventar des Prüfungsortes ist pfleglich zu behandeln. Für verursachte Schäden haftet der/die Teilnehmer/in.
- Die Nutzung von Mobiltelefonen ist innerhalb des Prüfungsbereichs nicht gestattet.